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Drohendes Aus für Aspartam in 2012?

chemische Formel von Aspartam/Wikipedia.de

Wenn Sie den Begriff Aspartam googeln, erhalten Sie „ungefähr 1.480.000 Ergebnisse“!

Was Sie in der Abbildung links sehen ist die chemische Formel von Aspartam. Denn bei diesem Stoff handelt es sich um pure Chemie. Aus. Basta!

Aspartam wird auch unter den Begriffen Nutra-Sweet, Equal, Spoonfull, Canderel, Sanecta oder einfach E951 geführt. Es handelt sich bei all diesen Produkten um ein und denselben Zuckerersatzstoff (E950-999).

Seit Januar 2010 müssen Sie sich einen weiteren Namen merken, wenn Sie auf jeden Fall vermeiden wollen, diesen inzwischen schon berühmt berüchtigten Zuckerersatzstoff (E950-999) zu sich zu nehmen: AminoSweet. So der harmlos klingende Name, mit dem die Erzeuger Ajinomoto Sweeteners Europe ihr Aspartam vertreiben.

Auf dem weltweiten Aspartam-Markt tummeln sich seit Ablauf des Patents in 1992 allerdings auch andere Erzeuger herum. Insofern sollten wir uns vielleicht besser darauf einstellen, dass sich möglicherweise auch die Ajinomoto-Konkurrenten neue Fantasienamen für ihr Aspartam einfallen lassen.

Doch auch die schönste Verpackung ändert nichts an ihrem Inhalt. Wichtig ist nur, dass die Verbraucher – also Sie und ich – sich hier nicht irreführen lassen.

Ein paar aufschlussreiche Artikel über den wahren Inhalt dieser schönen Verpackung AminoSweet finden Sie unter diesen Links:

Nun gibt es die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Abk. EBL, engl. European Food Safety Authority, EFSA), eine Agentur der Europäischen Union, die über bestehende und neu auftretende Risiken in Zusammenhang mit der Lebensmittelkette informieren und dazu wissenschaftliche Beratung anbieten soll.

Eben diese EFSA hat im Hinblick auf Aspartam auf ihrer Webseite am 24. November folgende Pressemitteilung herausgegeben:

„EFSA veröffentlicht Originalstudien der Industrie zu Aspartam

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Zugang zu mehr als 600 Datensätzen zur Verwendung bei der vollständigen Neubewertung des künstlichen Süßstoffs Aspartam erhalten, deren Abschluss für September 2012 vorgesehen ist. In Bekräftigung ihrer Verpflichtung zu Offenheit und Transparenz hat die EFSA das vollständige Verzeichnis der Studien, die ihr zugänglich gemacht wurden, veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Behörde zuvor unveröffentlichte wissenschaftliche Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, darunter die 112 Originalstudien zu Aspartam, die in den frühen achtziger Jahren zur Untermauerung des Antrags auf Zulassung von Aspartam in Europa eingereicht wurden.“ http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/111124a.htm

Ferner ist auf der Webseite der Behörde nachzulesen:

„Im Mai 2011 wurde die EFSA von der Kommission ersucht, die vollständige Neubewertung der Sicherheit von Aspartam (E 951) vorzuziehen und im Laufe des Jahres 2012 abzuschließen. Die Überprüfung dieses Süßungsmittels, deren Abschluss ursprünglich für 2020 vorgesehen war, ist Teil der systematischen Neubewertung aller in der Europäischen Union vor dem 20. Januar 2009 zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe, welche gemäß Verordnung (EU) Nr. 257/2010 erfolgt.

Die EFSA hat das Mandat zur Neubewertung von Aspartam angenommen, im Rahmen dessen ein öffentlicher Aufruf zur Einreichung neuer Daten sowie eine eingehende Durchsicht und Auswertung der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur vorgesehen sind. Im Zuge eines öffentlichen Aufrufs zur Einreichung wissenschaftlicher Daten zu Aspartam, der am 30. September 2011 endete, erhielt die EFSA Zugang zu zahlreichen veröffentlichten wie auch unveröffentlichten wissenschaftlichen Studien und Datensätzen. In Bekräftigung ihrer Verpflichtung zu Offenheit und Transparenz hat die EFSA das vollständige Verzeichnis der Studien, die ihr zugänglich gemacht wurden, veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Behörde zuvor unveröffentlichte wissenschaftliche Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, darunter die 112 Originalstudien zu Aspartam, die in den frühen achtziger Jahren zur Untermauerung des Antrags auf Zulassung von Aspartam in Europa eingereicht wurden.

Die Behörde wird eng mit der französischen Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (Anses) bezüglich einer ernährungwissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Bewertung von Süßungsmitteln zusammenarbeiten. Nach ihrem Abschluss im Jahr 2012 wird die Risikobewertung der EFSA die umfangreichste und aktuellste verfügbare Risikobewertung zu Aspartam sein.“ http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/aspartame.htm

 

Wir dürfen also gespannt sein, wie dann die „umfangreichste und aktuellste verfügbare Risikobewertung zu Aspartam“ von der EFSA ausfallen wird, einem Lebensmittelzusatz, dem nachgesagt wird, Hirnschäden, Kopfschmerzen, der Multiplen Sklerose (MS) ähnliche Symptome, Epilepsie, Parkinson'sche Krankheit, Alzheimer, Stimmungswechsel, Hautwucherungen, Blindheit, Hirntumore, Umnachtung und Depressionen oder Beschädigungen des Kurzzeitgedächtnisses oder der Intelligenz zu verursachen.

 

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