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Der Organspendeausweis – Ihre ganz persönliche Willensbekundung

„Jeder fünfte Deutsche hat einen Organspendeausweis
Mehr als 20 Prozent der Deutschen haben einen Organspendeausweis. Die große Mehrheit davon ist damit einverstanden, dass ihre Organe im Todesfall gespendet werden, nur ein geringer Prozentsatz lehnt eine Organspende ab, wie die Sprecherin der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Birgit Blome, sagte.

Seit der Einführung der Willenserklärung am 3. November 1971 hat die Zahl der Besitzer deutlich zugenommen: „Vor zehn Jahren hatten nur rund zwölf Prozent der Deutschen einen solchen Ausweis“, sagte Blome weiter.

In Deutschland warten laut DSO rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, davon etwa 8.000 auf eine Niere. „Am meisten werden Nieren und Lebern gespendet, dann folgen Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse“, fügte Blome hinzu. Im Durchschnitt helfe jeder Organspender drei Patienten und schenke ihnen somit die Chance auf ein neues Leben.“

So ist es im aerzteblatt.de vom 31. Oktober 2011 nachzulesen.

Die Organspende ist sicherlich ein Thema, dem wir mit einem kürzeren oder auch längeren Artikel nicht wirklich gerecht werden können. Dieses Thema reicht so tief in unsere innersten religiösen, philosophischen und ethischen Überzeugungen, dass bei der Frage, ob man sich darauf einlassen sollte oder nicht, ein Rat aus einer externen Quelle, sei er auch noch so gut gemeint, nicht wirklich hilfreich sein kann. Die Antwort muss ganz aus Ihnen heraus kommen.

Aber vielleicht können wir hilfreich sein bei all den Fragen und Unsicherheiten, die in Verbindung mit diesem Thema auftauchen und die Entscheidungskraft lähmen, oder auch den rein praktischen Fragen, die auftauchen, sobald Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben.

Entscheidend für Ihre Organspende ist der Organspendeausweis, denn auf ihm können Sie Ihre persönliche Entscheidung kundtun, nämlich:

  • Gestatten, dass nach der ärztlichen Feststellung Ihres Todes Ihrem Körper Organe und Gewebe entnommen werden, oder
  • Obiges gestatten, mit Ausnahme von Ihnen speziell genannter Organe/Gewebe oder
  • Obiges gestatten ausschließlich für von Ihnen speziell genannte Organe/Gewebe oder
  • Einer Entnahme von Organen oder Geweben widersprechen oder
  • Eine Person bevollmächtigen, die dann über JA oder NEIN entscheiden soll.

Wie Sie sehen, kann dieser Organspendeausweis auch Ihre Willensbekundung dafür sein, wenn Sie keine Organ- oder Gewebespende wollen. In jedem Fall haben Sie durch dieses handliche Dokument sichergestellt, dass tatsächlich Ihr Wille durchgesetzt wird, wie immer der aussehen mag. Somit sind zum einen Ihre eigenen Interessen geschützt, zum anderen schaffen Sie aber auch klare Verhältnisse für Ihr Umfeld. Denn sollte der Fall der Fälle eintreten, würden Ihre nächsten Angehörigen eine Entscheidung für Sie treffen müssen, was nicht immer leicht sein dürfte, zumal wenn ihnen Ihre persönliche Einstellung nicht bekannt ist und sie auf Rätselraten angewiesen sind.

In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass gemäß der deutschen Rechtsprechung Ihre ausdrückliche schriftliche oder mündliche Willensbekundung erforderlich ist, damit Sie überhaupt zu einem Organspender werden können.

Und so sieht der Ausweis in Originalgröße aus:

 

 

Das praktische Visitenkarten-Format sorgt dafür, dass Sie ihn leicht in ihrer Brieftasche oder Ihrem Portemonnaie mit sich führen können.

Sie erhalten den Organspendeausweis kostenlos entweder bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), also der bundesweiten Koordinierungsstelle für Organspende, oder auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zudem haben diese beiden Organisationen im Juni 2011 eine bundesweite Aktion gestartet und Organspendeausweise samt Informationsmaterial über Organspenden an Apotheken verteilt. Über 10.000 Apotheken sollen so mehr als sieben Millionen Organspendeausweise an deren Kunden weitergegeben werden. Aber auch Krankenhäuser, Arztpraxen und Krankenkassen legen ihn aus.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich Ihren Organspendeausweis unter diesem Link zu bestellen oder herunterzuladen und auszudrucken: Organspendeausweis zum Download.

Sie sollten bedenken, dass eine testamentarische Verfügungnutzlos wäre, da der Zeitpunkt der Testamentseröffnung viel zu spät ist für eine Organentnahme.

Ein verbreiteter Irrglauben hinsichtlich der Organspende besteht darin, dass es eine Altersgrenze gäbe. Das ist nicht der Fall, einmal abgesehen von der Knochenmarkspende. Ausschlaggebend ist allein die „Funktionalität der Organe“, erklärte die Sprecherin der DSO, Birgit Blome. So sei die älteste Organspenderin 98 Jahre alt gewesen und ihre Niere und ihre Leber konnten erfolgreich transplantiert werden.

Das deutsche Transplantationsgesetz sieht vor, dass ein potentieller Organspender mindestens 16 Jahre alt sein muss, damit seine diesbezügliche Erklärung rechtlich anerkannt wird. Allerdings reicht das Erreichen des 14. Lebensjahres für die rechtliche Anerkennung eines Widerspruchs. Hier reicht ebenfalls schon der entsprechende Eintrag im Organspendeausweis.

Sie können also sehr ursächlich sein im Hinblick darauf, ob Sie Ihre Organe spenden wollen oder nicht. Keinen Einfluss haben Sie jedoch darauf, wer Ihre Organe gegebenenfalls erhalten sollte oder wer sie in keinem Fall bekommen sollte. Bei diesen Entscheidungen spielen ausschließlich medizinische Kriterien eine Rolle, z.B. die Dringlichkeit der Transplantation und ihre Erfolgsaussichten. Sofern Sie bzw. Ihre Angehörigen es wünschen, können sie jedoch darum bitten informiert zu werden, ob die Operation erfolgreich verlaufen ist. Alle weitergehenden Informationen unterliegen jedoch den Datenschutzbestimmungen.

Bei dieser Frage, ob Sie nun Ihre Organe spenden wollen oder nicht, müssen Sie nicht befürchten, auf immer und ewig an eine einmal getroffene Entscheidung gebunden zu sein. Menschen ändern sich und damit auch ihre Einstellungen zu bestimmten Fragen. Sollten Sie also Ihre Meinung ändern, vernichten Sie einfach Ihren überholten Spenderausweis und füllen Sie stattdessen einen neuen Ausweis mit Ihrer aktuellen Entscheidung aus. In jedem Fall empfiehlt es sich, wenn Sie auch Ihre Angehörigen bzw. Personen, die Ihnen nahestehen, über die Änderung Ihrer Entscheidung informieren.

Sollten Sie viel auf Reisen im Ausland sein, wo Ihr Ausweis ebenfalls gültig ist, sollten Sie sich das für Sie zutreffende Beiblatt auf dieser Seite http://www.organspende-info.de/aktivitaeten/ausweis/uebersetzungen ausdrucken und zusätzlich zu Ihrem Ausweis mit sich führen, denn hier finden Sie die relevanten Teile des Organspendeausweises übersetzt in andere Sprachen :

Wie immer Ihre Entscheidung ausfällt, Sie sollten sie selbstbestimmt treffen. Damit Sie wirklich voll und ganz hinter Ihrer Entscheidung stehen können, sollten Sie sich in jedem Fall umfassend informieren über das Für und Wider und sich auch ein Bild darüber verschaffen, was Sie mit einer solchen Spende bewirken können.

Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen dieses Buch empfehlen:

 

Unser Buchtipp zu diesem Thema:

Organspende: Lebensrettende Transplantation

 

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